Was sicher hilft ist folgendes, Austritt aus der Bundesrepublik nach Erhalt des Staatsbürgerschaftsausweises und abmelden am Wohnort. Mit dem Ausweis besteht keine Meldepflicht nach dem sogenannten Bundesmeldegesetzes mehr, man hat einen Wohnsitz nach §7 BGB und ist nicht mehr Einwohner sondern Bürger. Die haben also keine Wohnung und die GEZ ist nicht zuständig, zwar immer noch nicht legal, aber man hat Ruhe vor denen.
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